Von Fixpunkt Verein für suchtbegleitende Hilfen e. V., Berlin, Astrid Leicht
Die Vergabe von Konsumutensilien für Menschen, die injizierbare Drogen konsumieren, gilt bei Fixpunkt als qualifizierte Tätigkeit und wird dementsprechend von Fachpersonal (Sozialarbeiter/innen, Pflegefachkräften) oder entsprechend gut eingearbeiteten Unterstützungskräften geleistet. Die Vergabe ist stets gekoppelt an ein individuell ausgerichtetes Informationsund Bera-tungsangebot zum Safer Use und Safer Sex.
Als Resultat eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses hat Fixpunkt in den letzten zwei Jahren die Modalitäten der Konsummaterialvergabe verändert und damit einen „Paradigmenwechsel“ eingeleitet. Basierte in früheren Jahren die Vergabe von sterilen bzw. hygienischen Materialien auf einem mehr oder weniger strikten „Eins-zu-Eins“-Tauschprinzip, eruieren der oder die Kon-sument/in gemeinsam mit dem oder der FixpunktMitarbeiter/in nun den tatsächlichen individuellen Bedarf. Kriterien hierfür sind z. B. die Häufigkeit der Drogenapplikation und die Gewohnheiten bzw. Mög-ichkeiten, sich mit hygienischen bzw. sterilen Utensilien zu versorgen. Thematisiert wird auch die Möglichkeit, sich je nach persönlicher Finanzlage an den Materialkosten zu beteiligen.
Damit Hepatitis C-Infektionen nicht über gebrauchte Filter, Löffel bzw. Pfännchen an andere Konsument/innen weitergegeben werden, sind besonders für diese Utensilien, die normalerweise nicht zum „Spritzentausch“-Programm zählen, bedarfsgerechte Vergabemodalitäten wichtig. Ebenso bedeutsam sind Desinfektionsmittel für Hände und Haut.
Es ist weiterhin möglich, potenziell infektiöse Spritzen und Nadeln in den Fixpunkt-Einrichtungen und –Mobilen zu entsorgen. Zusätzlich sind stichsichere und verschließbare Behältnisse in verschiedenen Größen und Varianten verfügbar, so dass infektiöses Material von den Drogenkonsumierenden sicher an Ort und Stelle entsorgt werden kann und nicht mehr über teilweise weite Strecken transportiert werden muss.
Einen stärkeren Stellenwert als bislang haben solche Konsumutensilien erhalten, die eine nicht-injizierende Drogenapplikation ermöglichen: Sniefröhrchen, Rauchfolien und Zubehör erweitern das Sortiment.
Die bedarfsbezogene Form der Vergabe eröffnet neue Möglichkeiten, mit den Konsument/innen über ihre individuellen Bedürfnisse und Konsumgewohnheiten ins Gespräch zu kommen, genauso wie es die Konsument/innen dazu bewegen kann, sich verstärkt mit ihrem Konsumverhalten und ihren „handwerklichen Kenntnissen und Fähigkeiten“ bei der Drogenapplikation auseinanderzusetzen.
Die bedarfsbezogene Konsumutensilienvergabe kostet mehr Geld als das „1:1“Tauschprinzip. Vor allem Entsorgungsbehältnisse und Desinfektionsmittel sowie Filter, Pfännchen und steriles Wasser sind Kostenfaktoren.
Mit den veränderten Vergabemodalitäten folgt Fixpunkt den Empfehlungen der WHO und EMCDDA. Mit gutem Beispiel geht nun auch die Berliner Landespolitik mit fachlicher Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit voran. Diese hat einer merklichen Aufstockung von Zuwendungsmitteln zur verbesserten Ausstattung des Konsumutensilienvergabe-Angebots ab dem Jahr 2014 zugestimmt.