Gesetzliche Regulierungen für den Umgang mit Drogen

Von Maximilian Plenert

„Es gibt keinen Königsweg, um Drogen- und Suchtprobleme zu vermeiden oder zu bewältigen. Zu vielfältig sind die Ursachen, zu individuell ist der Hilfebedarf. Diese Erkenntnis hat sich mittlerweile bei allen im Problemfeld „Sucht“ Engagierten durchgesetzt. Nur ein breit gefächertes Bündel aufeinander abgestimmter Angebote und Maßnahmen führt dazu, dass die Drogen- und Suchtprobleme eingedämmt werden können. Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung steht deshalb auf vier Säulen.“ 118

In den Drogen- und Suchtberichten der Drogenbeauftragten und Verlautbarungen der drogenpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen verengt sich der Blick meist auf die drei Säulen Prävention, Beratung/Behandlung und Überlebenshilfe/Schadensreduzierung. Die vierte Säule „Repression und Angebotsreduzierung“ mit ihren Maßnahmen, „welche die Verfügbarkeit von Drogen und Suchtmitteln in unserer Gesellschaft einschränken“, taucht im Drogen- und Suchtbericht der Bundesdrogenbeauftragten oder der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik quasi nicht auf. Wenn sie erwähnt wird, dann im Zusammenhang mit der Regulierung des Alkoholund Tabakmarktes – Werbeverboten, Altersgrenzen beim Verkauf etc. ohne den Einsatz des Strafrechtes –, der internationalen Zusammenarbeit gegen die Organisierte Kriminalität oder Projekten der „Alternativen Entwicklung“ in Drogenanbauländern.

Im Drogen- und Suchtbericht 2012 wird die vierte Säule mit einer Wiedergabe der Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik zu Schmuggel, Anbau und Produktion, Sicherstellungszahlen, Erstauffälligen Konsumenten harter Drogen sowie der Zahl der Drogentote abgehandelt – ohne zumindest Offensichtliches, wie die tödlichen Auswirkungen durch die Nichtverfügbarkeit von Drogenkonsumräumen im Süden Deutschlands anzusprechen. Ein allgemeiner Satz noch: „Eine Bedrohung für die gesamte Gesellschaft stellen auch der Drogenhandel und die Drogenkriminalität dar“ und weiter im Text…

Das Ausblenden weiter Teile der vierten Säule ist ein Zeichen für die sektorale Fixierung der gegenwärtigen Drogenpolitik. Die offizielle Drogenpolitik steckt damit fest im Gedankengefängnis der Prohibition als allgemein akzeptierte und unbedingt notwendige Form des Umgangs mit Drogen. Jede noch so gute Idee im Bereich Prävention, Hilfe und Schadensminimierung muss sich in den Rahmen dieser prohibitiv-repressiven Kontrollpolitik einfügen, sonst wird sie verworfen. Eine öffentliche Diskussion über die Möglichkeiten bzw. Unmöglichkeiten einer „friedlichen KoExistenz von Kontrolle und Hilfe“ erfolgt quasi nicht.

Die zentrale harmlose Behauptung, Drogenpolitik und -hilfe konzentriere sich im Wesentlichen auf Prävention, löst sich bei einer objektiven Betrachtung sofort in Luft auf. Die „Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität“ entpuppt sich als Jagd auf Konsumenten und Abhängige, die sowohl ihren eigenen Zielen, Angebot und Nachfrage zu reduzieren, nicht gerecht wird und zudem schädlich für Gesellschaft und Betroffene ist.

Hierzu einige Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik und dem Bundeslagebild Rauschgift für das Berichtsjahr 2012. 119

Hinter den „allgemeinen Verstößen gemäß § 29 BtMG“ der polizeilichen Kriminalstatistik verbergen sich die konsumbezogenen Delikte, also alles außer Schmuggel, Handel, Bandenkriminalität oder „nicht geringe“ Mengen. Mit einem Anteil von 72 Prozent bei allen Drogen und 76,7 Prozent bei Cannabis machen sie den Großteil der polizeilichen Arbeit aus. Der Anteil der sogenannten „Rauschgiftdelikte“ an der Gesamtkriminalität hat sich in den Jahren 1993 bis 2002 nahezu verdoppelt und ist seitdem auf diesem hohen Niveau geblieben.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2011 kennt 196.337 Tatverdächtige im Kontext von Rauschgiftdelikten. 144.140 Tatverdächtige erhielten eine Strafanzeige wegen eines allgemeinen Verstoßes gemäß § 29 BtMG, den größten Anteil machen hier Verstöße wegen Cannabis mit 91.590 Personen aus.

Bezogen auf die regelmäßigen Konsumenten von Cannabis (30-Tages-Prävalenz) werden sechs Prozent mindestens einmal pro Jahr zu Tatverdächtigen aufgrund eines konsumbezogenen Delikts. Bezogen auf die Zahl der mindestens gelegentlichen Konsumenten (12Monats-Prävalenz) sind es drei Prozent, bei den Konsumenten von Drogen außer Cannabis sind es 13 bzw. 7,5 Prozent 120 . Die Repression durch den Staat wird damit für viele Konsumenten die schlimmste Nebenwirkung ihres Konsums.

Trotz dieser Zahlen wird in der drogenpolitischen Debatte immer wieder behauptet, der Fokus der Polizeiarbeit läge bei den Drogenhändlern und nicht bei den Konsumenten. Dabei zeigt ein Blick in die Zahlen des BKA, dass sich das Übergewicht der Verfolgung von Konsumenten tendenziell sogar noch verstärkt hat:

Im Jahr 1993 zählte das BKA 122.240 Fälle von Rauschgiftkriminalität, davon 79.631 konsumnahe Delikte. Dies entspricht einem Anteil von 65,1 Prozent. Im Jahre 2011 waren es 170.297 von 236.478 Delikten und damit 72,0 Prozent.

Hinzu kommt die Beschaffungskriminalität von Drogenabhängigen. Es lassen sich mindestens 2,5 Prozent aller Straftaten – eher das Doppelte –, insbesondere in den Bereichen Diebstahl, Raub und Einbruch, auf Beschaffungskriminalität zurückführen. Deren Ursache ist u.a. in der nicht flächendeckenden Versorgung mit adäquaten Drogenhilfsangeboten zu sehen: dort wo ausreichend Möglichkeiten zur Substitutionsbehandlungzur Verfügung stehen, konnte auch die Beschaffungskriminalität reduziert werden.

Die Ausgaben im Rahmen der vier Säulen der Drogenpolitik wurden durch die Studie „Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland“ untersucht. 121 Das Ergebnis belegt: etwa zehn Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung weisen einen Bezug zu illegalen Drogen auf. Im Sozialund Gesundheitswesen liegt der Anteil nur bei 0,3 Prozent; dieser Sektor ist allerdings auch um ein Vielfaches größer und die Datenlage ist relativ schlecht.

Die Gesamtsumme der öffentlichen Ausgaben für illegale Drogen schätzt die Studie auf insgesamt 5,2 bis 6,1 Mrd. € . Der Großteil dieses finanziellen Engagements des Staates fließt in repressive Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität im Zusammenhang mit „Rauschgift“. Hierunter fallen die Kosten für den Justizapparat wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Gefängnisse aufgrund von „Rauschgiftdelikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als (…) durch Drogenkonsumenten begangenen Straftaten“. Der Anteil liegt bei ca. 70 % bzw. 3,4–4,4 Milliarden Euro.

Die Bereiche Gesundheitswesen und soziale Sicherung haben mit 1,8 bis 1,9 Mrd. Euro einen Anteil von 30–35 Prozent an den Gesamtausgaben. Das Verhältnis der Ausgaben für Repression im Vergleich zu Hilfe und Therapie liegt somit bei sieben zu drei. Die Ausgaben pro Einwohner belaufen sich im Bereich illegaler Drogen auf 63–74 Euro pro Einwohner pro Jahr.

Durch die Fehlallokation polizeilicher Ressourcen in Form einer unverhältnismäßigen Priorisierung der Verfolgung von Drogendelikten im Bereich des Eigenbedarfs werden gleichzeitig andere, für das Gemeinwohl schädlichere Delikte, wie im Bereich der Wirtschaftsund Umweltkriminalität, nicht aufgeklärt.

Die Gesamtausgaben zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in der Geschichte der BRD liegen in der Größenordnung von 200 Mrd. Euro, was dem wirtschaftlichen Schaden durch die Katastrophe von Tschernobyl oder den notwendigen Investitionen für die Energiewende in Deutschland entspricht

Mehr Investitionen im Bereich der Suchtprävention an Stelle von Repression würden sich gleich zweifach lohnen. Zum einen entfalten Gelder, die derzeit in die Repression fließen, dort keinerlei positive Effekte, zum anderen haben sie in der Regel sogar schädliche Auswirkungen. Zudem würde jeder Euro, der in die Prävention fließt, mehr als einen Euro Einsparungen an anderer Stelle bringen. Somit ist es deutlich teurer, bereits entstandene Schäden zu beheben, als sie im Vorfeld aufzuspüren. Präventionsexperten gehen davon aus, dass der Nutzenfaktor, also der „Return on Prevention“ bei 2,2 liegt. Jeder Euro für die Prävention schafft damit einen Nutzen von 2,20 Euro bzw. einen Gewinn von 1,20 Euro 122 . Andere Studien gehen sogar von einem Verhältnis von 1 zu 55 aus. 123

Würde beispielsweise der bestehende Schwarzmarkt für Cannabis, ceteris paribus, durch einen regulierten Markt mit Jugendund Verbraucherschutz (Kontrolle von Qualität und THC-Gehalt) ersetzt werden, würde durch die Legalisierung des Marktes (Arbeitsplätze, reguläre Steuern sowie Sondersteuer auf Cannabis) und den Wegfall der Repressionskosten eine siebenstellige Summe verfügbar werden. Der Deutsche Hanf Verband schreibt dazu 124 : „Selbst bei sehr vorsichtigen Schätzungen und Annahmen kann man davon ausgehen, dass bei einer Cannabislegalisierung mindestens 1,4 Mrd Euro pro Jahr direkt in die Staatskassen fließen. Ein Vielfaches davon scheint wahrscheinlich.“ Dieses Geld sollte in den Ausbau der Suchtprävention investiert werden. Allein mit den Einnahmen und Einsparungen einer Cannabislegalisierung lassen sich mindestens 19.000 zusätzliche Stellen im Bereich der Suchtprävention finanzieren. Dies wäre eine Vollzeitstelle pro 600 Schüler und entspräche einer halben Stelle für jede Grundschule, jede weiterführende Schule und jede berufliche Schule in Deutschland. Würden zudem die Konsumenten aller anderen Drogen entkriminalisiert werden, könnte die Zahl der Stellen mindestens verdoppelt werden. 125

Das Ergebnis dieses Szenarios wäre die Entkriminalisierung von mehreren Millionen Bundesbürgern, der Wegfall von milliardenschweren Umsätzen für kriminelle Organisationen und stattdessen der Ausbau der Prävention in beachtlicher Größenordnung, sodass eine spürbare Wirkung durch die signifikante Minderung von Drogenproblemen plausibel ist. Dieser Text stammt teilweise aus der Studie „Entkriminalisierung und Regulierung – Evidenzbasierte Modelle für einen alternativen Umgang mit Drogenhandel und –konsum“ (H. Stöver/ M. Plenert, Berlin: FriedrichEbert-Stiftung 2013, library.fes.de/pdffiles/iez/10159.pdf). Dort finden sich noch weitere Ausführungen zum Thema.

Bild siehe PDF Datei auf der Startseite.
Dieses schematische Modell einer britischen drogenpolitischen NGO (Transform Drug Policy Foundation; siehe http://www.tdpf.org.uk/) verdeutlicht, unter welchen Bedingungen bestimmte Drogen die meisten Schäden anrichten, sowohl in Bezug auf die individuelle Gesundheit als auch auf soziale Folgen: nämlich einerseits unter den Bedingungen einer strikt durchgesetzten Prohibition, andererseits in einem freien kommerziellen Markt. Deshalb ist es wünschenswert, für alle Drogen – sowohl die derzeit legalen als auch die illegalen – Regulierungen durchzusetzen, die eher in der Mitte der beiden beschriebenen Pole liegen.

118 Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (2005); Drogen und Sucht Ein Plan in Aktion. Bonn: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung www.akzept.org/pdf/aktuel_pdf/nr14/bmgsa600.pdf

119 Quellen für alle BKA-Daten: die jeweiligen Polizeiliche Kriminalstatistiken und Bundeslagebilder Rauschgift aus diversen Jahren; http://www.bka.de/nn_205960/DE/Publikationen/P olizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html?__nnn=tr ue und http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereich e/Rauschgiftkriminalitaet/Lagebilder/lagebilder__no de.html?__nnn=true

120 Daten aus diversen Repräsentativbefragungen; vgl. Pfeiffer-Gerschel, T., Kipke, I., Flöter, I., Jakob, L., Budde, A., Rummel, C.: Bericht 2013 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD. Neue Entwicklungen und Trends. München: IFT 2013.

121 Vgl. Mostardt, S. / Flöter, S. / Neumann, A. / Wasem, J. / Pfeiffer-Gerschel, T. (2010): Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland, in: Gesundheitswesen 72(12), S. 886-894

122 http://www.dguv.de/inhalt/presse/2012/Q1/ret urn-on-prevention/index.jsp

123 https://povertybadforhealth.wordpress.com/2013/0 4/02/the-economic-benefits-of-prevention/

124 http://hanfverband.de/index.php/themen/drogenp olitik-a-legalisierung/981-finanzielle-undwirtschaftliche-auswirkungen-einercannabislegalisierung

125 http://www.alternativedrogenpolitik.de/2011/09/12/drogenmundigkeitstatt-repression/